Einen Förderantrag kann jede:r stellen, die:der mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeitet und ein konkretes Projekt zur Förderung dieser plant. So arbeiten wir beispielsweise häufig mit folgenden Partner:innen zusammen:
ProFiliis unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche. Die begünstigten Personen sollten demnach das 18. Lebensjahr (bzw. in begründeten Fällen das 21. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
Unser geografischer Förderschwerpunkt liegt im Großraum Dortmund (Stadtgebiet Dortmund und unmittelbar angrenzende Gemeinden), weshalb wir auch vorrangig mit Dortmunder Partner:innen zusammenarbeiten.
In Ausnahmefällen unterstützen wir aber auch Institutionen, die ihren Sitz außerhalb Dortmunds haben – zum Beispiel weil das Wirkungsgebiet des Projektes Dortmund mit einschließt und auch Dortmunder Kinder und Jugendliche begünstigt werden oder bei Projekten mit "Leuchtturm-" bzw. "Pilot-"Charakter.
Zwar fördern wir auch Projekte im Ausland, jedoch arbeiten wir hier in aller Regel mit ausgewählten Partnerorganisationen zusammen.
Grundsätzlich können alle Projekte unterstützt werden, die unserem Stiftungszweck entsprechen.
Tendenziell bevorzugen wir die Unterstützung von Maßnahmen, die…
Unser Förderantrag ist weiter unten abrufbar. Hier werden Informationen zur antragstellenden Institution, dem geplanten Projekt sowie dem Mittelbedarf und Finanzierungsplan abgefragt.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und ggf. ergänzende Informationen kannst du per E-Mail an info@profiliis.de schicken. Sollte dies nicht möglich sein, ist alternativ auch die Zusendung auf dem Postweg möglich:
ProFiliis - Stiftung für Kinder und Jugendliche
Obernetter Straße 29
44359 Dortmund
Es ist nicht notwendig, die Antragsunterlagen doppelt – digital und analog – einzureichen.
Ein Förderantrag kann jederzeit eingereicht werden, wir entscheiden jedoch immer nach Ende eines Quartals gesammelt über alle eingegangen Förderanträge. So können wir eine gleichmäßige Verteilung unserer Fördermittel über das Kalenderjahr sicherstellen.
Der Abgabeschluss für Förderanträge, die in den Quartals-Entscheiden Q1 bis Q3 berücksichtigt werden sollen, ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Quartals, also der 31.03. / 30.06. / 30.09.; für Q4 ist es davon abweichend der 15.12..
In aller Regel erhältst du spätestens in der zweiten Hälfte des Folgemonats eine verbindliche Rückmeldung von uns. Häufig ergeben sich aus den bei uns eingehenden Förderanträgen Rückfragen, sodass du evtl. auch bereits vorher von uns hörst bzw. liest. Bitte beachte dies bei Einreichung deines Förderantrag mit Blick auf den geplanten Projektstart.
WICHTIG!
In besonderen Fällen bieten wir abweichend von dem beschriebenen Vorgehen der quartalsbasierten Entscheidung an, auch zeitnah über Förderanträge zu entscheiden, sofern es sich um Projekte handelt, bei denen sich ohne Verschulden des Antragsstellenden unerwartet eine hohe Eilbedürftigkeit oder Realisierungserfordernis ergeben hat. Beispiele hierfür sind etwa das kurzfristige Scheitern einer bereits zugesagten Projekt-Finanzierung oder Projekte, die auf Grund plötzlicher eingetretener gesellschaftlicher Ereignisse zeitnah umgesetzt werden sollen.
Der Förderantrag sollte mit so viel Vorlaufzeit gestellt werden, dass unsere Zusage im Rahmen der quartalsbasierten Entscheidung (s. FAQ 6) noch vor Projektstart erfolgen kann.
In Ausnahmefällen kann auch nach Projektstart noch ein Antrag gestellt werden; z. B. bei längerfristigen Projekten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Großteil der zu tätigenden Investitionen zum Zeitpunkt unserer Entscheidung noch nicht erfolgt ist. Eine nachträgliche Kostenübernahme von bereits abgeschlossenen Projekten wird in aller Regel nicht getätigt.
Wir freuen uns über eine gute Zusammenarbeit und engen Austausch mit unseren Projektpartner:innen.
Damit wir unsere Fördersumme überweisen können, müssen uns die entsprechenden Kostenbelege digital vorliegen.
Da wir auf unserer Homepage sowie unseren Social Media-Kanälen über alle von uns geförderten Projekte berichten, erwarten wir von unseren Partner:innen, zum Ende einer Maßnahme einen Projektbericht und geeignetes Bildmaterial zu erhalten.
Der Bericht sollte neben relevanten Zahlen (bspw. Anzahl Teilnehmende an Veranstaltung) auch „weiche“ Faktoren (bspw. Mehrwert für die Begünstigten, beobachtete Fortschritte) und ggf. auch Zitate von Beteiligten beinhalten.
Sollte es nicht möglich sein, uns Fotos aus dem Projekt zur Verfügung zu stellen (bspw. aufgrund fehlender Freigaben oder einer besonders sensiblen Zielgruppe), erbitten wir uns passende Symbolbilder; z. B. vom Ort des Projektes oder von im Projekt angefertigten Bildern. Wir gehen davon aus, dass alle Fotos zur Verwendung auf unserer Homepage sowie unseren Social-Media-Kanälen freigegeben sind.
Wir erwarten des Weiteren, über bedeutende Entwicklungen und Änderungen im Projekt informiert zu werden.
Mit der Unterzeichnung des Förderantrags erkennst du die dort unter 5. aufgeführten Erklärungen an und verpflichtest dich zu deren Einhaltung.
Bei den nachfolgenden Ausführungen zu dieser Frage ist uns bewusst, dass jedes Projektvorhaben in einem unterschiedlichen Kontext zu sehen ist und verschiedenen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher ist es schwer möglich, diesbezüglich allgemein geltende Aussagen zu treffen. Dennoch möchten wir den Versuch unternehmen, unsere tendenzielle Erwartungshaltung bezüglich der Einbringung von eigenen Mitteln zu beschreiben, da diese die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage nicht unwesentlich beeinflusst.
Grundsätzlich unterscheiden wir:
Das Einbringen von eigenen Mitteln ist keine grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderzusage. Dennoch begrüßen wir deren Einplanung im Förderantrag, da…
… wir bemüht sind, mit unseren Fördermitteln möglichst viele bedeutsame Projekte zu unterstützen. Durch die Einbeziehung von verhältnismäßig leicht aufzubringenden Eigenanteilen (z. B. Teilnahmebeiträge für Freizeitangebote oder Eigenmittel aus Rücklagen eines Fördervereins) wird der Förderbedarf bei uns gesenkt und es bleiben Mittel für andere Projekte verfügbar, die zum Teil noch notwendigere Bedarfe decken und bei denen die Erhebung eines Eigenanteils nicht möglich oder zumutbar ist (wie z. B. eine ehrenamtliche Nachhilfe für Kinder in sozialen Brennpunkten).
… das Einbringen von eigenen Mitteln für uns ein Zeichen ist, dass das beantragte Projekt dem Antragstellenden und/oder den Begünstigten bzw. deren Familien so wichtig ist, dass die Bereitschaft zur Mitfinanzierung besteht. Gerade bei finanziell gut aufgestellten Organisationen würden dies erwarten.
Eigenmittel seitens des Antragstellenden sind abhängig von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit durchaus erwünscht und wirken sich in der Regel positiv auf die Wahrscheinlichkeit einer Förderzusage aus. So gehen wir zum Beispiel bei Projekten in Schulen oder Kindergärten in der Regel von einer finanziellen Beteiligung durch den Förderverein aus.
Ein Eigenanteil der begünstigten Personen bzw. deren Familien kann zum Beispiel in Form eines Teilnahmebeitrags bei Ausflügen oder eines zumutbaren Eigenanteils bei Anschaffungen, die individuell überlassen und genutzt werden (wie etwa Trainingsanzüge bei Sportvereinen), geleistet werden. Hier bitten wir den Antragstellenden, eine Einschätzung vorzunehmen, welcher Eigenanteil für den Großteil der Begünstigten bzw. ihrer Familien leistbar wäre. Sollte es Familien geben, die diesen Eigenbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe leisten können und eine Teilnahme der betroffenen Kinder und Jugendlichen gefährdet sein, ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung für diese Einzelfälle denkbar. Die Auswahl dieser Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf liegt beim Antragsteller. Kriterien und Umfang der Entlastung bitten wir jedoch vorher mit uns abzustimmen.
Uns ist bewusst, dass sich viele Familien in einer finanziell angespannten Situation befinden. Dennoch gibt es Projekte, bei denen wir die Erhebung eines angemessenen Eigenanteils begrüßen. Hierzu gehören beispielsweise freiwillige Freizeitangebote, aber auch verpflichtende schulische Angebote, die überwiegend "Freizeitcharakter“ haben.
zum Förderantrag zum Finanzierungsbeispiel
Erläuterungen zum FörderantragBitte gib eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse an, unter denen der:die Ansprechpartner:in verlässlich erreichbar ist.
Hier sollte das Bankkonto angegeben werden, auf das im Falle eines positiven Förder-Bescheides die zugesagten Mittel überwiesen werden sollen.
Wir sind verpflichtet, sicherzustellen, dass von uns geförderte Projekte unserem Stiftungszweck entsprechen. Dies gelingt nur, wenn wir uns ein umfassendes Bild von dem:der Antragsteller:in machen. Daher ist es wichtig, dass du uns deine Institution gut vorstellst. Wenn das zu unterstützende Projekt autark von einem wirtschaftlich abgegrenzten Teilbereich innerhalb einer größeren Organisation geplant und gesteuert wird, sollte hier bitte die entsprechenden Informationen dieses Teilbereiches angeben werden; es sei denn, es liegen berechtigte Gründe vor, die Daten der gesamten Organisation aufzuführen.
Beispiel: "Kindervorsorge Ortsverband Dortmund e.V." statt "Kindervorsorge Deutschland e.V."
Für uns als Stiftung ist es besonders wichtig, Projekte zu fördern, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind und nicht durch andere Zuständigkeiten abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist für uns interessant, wie ein:e Projektpartner:in finanziell aufgestellt ist bzw. wie vorhandene Mittel verwendet werden. Hierzu können beispielweise Parameter wie Jahresbudget, Eigenkapital, Einnahmen und Ausgaben geeignet sein.
Kurzbeschreibung des Projektes
Bitte stelle dein Projekt knapp vor und arbeite in wenigen Sätzen die relevanten Eckdaten (Beschreibung der geplanten Maßnahmen, der erwünschten Ziele,…) heraus. Dieses Feld dient dazu, dass wir uns schnell einen Überblick über dein Projekt machen können.
Falls du mehr Platz benötigst, um uns ein umfassendes Verständnis des geplanten Projektes zu vermitteln, kannst du bei Bedarf ein zusätzliches Dokument als Anhang mit einreichen. Dieses sollte im Idealfall einen Umfang von zwei Seiten nicht überschreiten.
Begünstigte Personen
Für welche Zielgruppe wird das Projekt durchgeführt, wer profitiert von dem Projekt? Bitte beschreibe an dieser Stelle die Gruppe der begünstigten Personen (Alter, Anzahl, Besonderheiten).
Projektpartner:innen
Gibt es Projektpartner:innen, die den Antragstellenden bei der Durchführung des Projektes in wesentlicher Hinsicht unterstützen und wer sind diese?
Ehrenamtliches Engagement
Gemäß der eigenen Förderrichtlinien unterstützt ProFiliis insbesondere (aber nicht nur) Projekte, die ganz oder teilweise von ehrenamtlichem Engagement getragen werden. Daher gib hier bitte an, in welchem Umfang im Rahmen des zu unterstützenden Projektes / der antragstellenden Organisation auf ehrenamtliches Engagement zurückgegriffen wird, z. B. "4 Helfer:innen à 2 Stunden/ Woche"; Wird den ehrenamtlichen Helfer:innen eine Aufwandsentschädigung/ Ehrenamtspauschale gezahlt? Wie hoch ist diese pro Stunde/ Tag/ Gesamtmaßnahme?
Im Abschnitt „A Mittelbedarf“ sollen alle Kosten, die im Rahmen des geplanten Projektes entstehen, angeführt und geeignet differenziert werden (z. B. Investitionen, Verbrauchsmittel, Personalkosten,…). Hier sollte eine detaillierte Aufschlüsselung der anzunehmenden Kosten erfolgen.
Bsp.: Sachkosten: Welche konkreten Anschaffungen sind zu welchem Preis geplant?
Bsp.: Honorare: Wie viele Stunden sollen zu welchem Stundensatz geleistet werden?.
Bitte mache hier kenntlich, welche Mittel wieder der antragstellenden Organisation oder verbundenen Organisationen zufließen (z. B. über Mieten oder Honorare).
Im Abschnitt „B Finanzierungsplan“ geht es darum, wie die unter „A Mittelbedarf“ angeführten Kosten gedeckt werden sollen. Die Felder „A Mittelbedarf gesamt“ und „B Finanzierungsplan gesamt (B I. Eigenmittel gesamt + B II. Fremdmittelbedarf (a-c) gesamt)“ müssen den gleichen Betrag enthalten.
Bei „B Finanzierungsplan“ wird unterschieden zwischen den Mitteln, die der:die Antragstellende selbst einbringen kann (Eigenmittel), und denen, die von anderer Stelle eingeworben werden müssen (Fremdmittel):
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