Stiftungszweck

Stiftungszweck:

 

 

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

 

Zweck von ProFiliis ist

 

  • die Unterstützung von hilfsbedürftigen, in Not befindlichen oder in problematischen Verhältnissen lebenden Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland

sowie

  • die Förderung von Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Erziehung, Kunst und Kultur, Umweltschutz, Sport u.a.m..

 

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln (Sach- oder Geldmittel) für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr.1 AO), soweit mit den bereitgestellten Mitteln Kinder und Jugendliche begünstigt werden.

 

Die Mittelbeschaffung kann z. B. erfolgen für

 

  • humanitäre Hilfsorganisationen, soweit Kinder und Jugendliche begünstigt werden,
  • Organisationen, die die Förderung begabter Kinder und Jugendlicher auf sportlichem oder musikalischem Gebiet zum Ziel haben.
  • Sportvereine, Jugendzentren, Jugendgruppen, Schulen, Kindergärten, Projekte zur gezielten Verbesserung ausgewählter Fähigkeiten (Lesemütter)

 

Darüber hinaus können auch 

 

  • eigene Projekte initiiert werden, die von ProFiliis in der Folge betreut oder zumindest überwacht werden, z.B. …
    • die Gründung eines Kinderheims oder 
    • die Initiierung eines Projektes zur Verbesserung der Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen oder
    • der Start eines Projektes zur Verbesserung der Lesefähigkeit von Kindern in Dortmunder Grundschulen
  • besondere Leistungen von Kindern und Jugendlichen durch Auslobung von Preisen oder Stipendien honoriert bzw. Anreize für besondere Leistungen geschaffen werden.

 

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(Auszug aus der Stiftungssatzung)